Gelegentliches Hundebellen stört kaum jemanden. Was aber, wenn der Nachbarshund mit
Leidenschaft stundenlang bellt? Wir haben die wichtigsten Regelungen zusammengefasst:
1. Es kommt auf die Situation an: Jemand, der auf dem Land lebt, muss mehr
Hundegebell hinnehmen, als jemand, der in der Stadt wohnt.
2. In den Ruhezeiten muss (abgesehen von kurzen und wenigen Ausnahmen)
Hundegebell unterbleiben.
3. Mehr als eine halbe Stunde kontinuierliches Bellen am Tag oder zehnminütiges
Bellen während der Nacht, muss niemand hinnehmen: Gerichte haben solches
Bellen als Lärmbelästigung gewertet.
Sollten Sie sich durch den Nachbarshund nachhaltig gestört fühlen, empfehlen wir Ihnen,
nicht gleich zum Anwalt zu gehen, sondern das konstruktive Gespräch mit dem Nachbarn zu
suchen.