Hausbesitzer sind in der Verantwortung, in ihrem Eigenheim für Sicherheit zu sorgen und unterliegen der sogenannten Verkehrssicherungspflicht. Kommt es beispielsweise zu Schäden am Haus, die eine Gefahr für andere darstellen, müssen diese vom Hauseigentümer beseitigt werden. Doch nicht nur die Immobilie, sondern auch das Grundstück muss frei von Gefahrenquellen sein und unterliegt der Verkehrssicherungspflicht. Dies gilt auch für ein unbebautes oder sogar brachliegendes Grundstück.
Nicht selten entstehen im Herbst und im Winter witterungsbedingt Schäden am Haus, ausgelöst durch Stürme oder starken Regen. Der Verband privater Bauherren (VPB) weist darauf hin, diese schnellstmöglich zu beseitigen. Denn durch starke Winde und Stürme kann es zum Beispiel zu Schäden an der Fassadenverkleidung kommen. Auch Schindeln, Bretter und Teile an den Dachgauben können sich lösen und abfallen. Dies stellt nicht nur eine Gefahr für andere Menschen dar, sondern kann auch zu Mängeln im Innenbereich des Hauses führen. So kann Regen und Feuchtigkeit durch das Dach oder die Wand in das Hausinnere gelangen und weitere Schäden anrichten.
Eine weitere Gefahrenquelle am Haus, die durch Stürme entstehen kann, sind gelöste und herabstürzende Dachziegel. Liegt das Dach an einigen Stellen frei, kann es zu Wasserschäden kommen. In der Regel kann ein gut gedecktes Dach mit der richtigen Dachneigung auch große Wassermengen problemlos ablaufen lassen. Doch ist der Regen stark und vermischt sich mit Windböen oder sogar Hagel, kann der Wasserablauf gestört werden. In diesem Fall fließt das Regenwasser in der Dachrinne nicht ordnungsgemäß ab, sondern stockt, erhebt sich und kann stellenweise, beispielsweise an Dachgauben und Fenstern in den Innenbereich gelangen. Spätfolgen, unter anderem Energieverluste an feuchten Stellen sind dann vorprogrammiert.
Quelle: VPB
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