Scheidungsimmobilie: Nina will bleiben, Nils will verkaufen – was nun?

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Christian Moritz

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Nina und Nils sehen keine Zukunft mehr in ihrer Ehe. Sie wollen sich scheiden lassen.

Jetzt stehen sie vor dem Problem, wie sie die gemeinsame Immobilie teilen sollen. Nils ist für die einfachste Lösung: Verkaufen, den Erlös teilen und damit auch gleich den Kredit komplett zurückzahlen. Aber Nina will mit den drei Kindern auf keinen Fall umziehen. Sie glaubt auch, dass sie so günstiger wegkommt, als wenn sie sich bei den derzeit hohen Mieten eine Mietwohnung suchen würde. Ob das stimmt, ist die eine Frage – und ob Nils das mitmachen will, die andere.

Eigentlich will Nils nach der Scheidung mit dem Haus nichts mehr zu tun haben.

Er hat all die Jahre mit seiner Familie darin gewohnt und möchte nun einen Schlussstrich ziehen. Sein Kumpel, der Jurist ist, hat ihm außerdem gesagt: falls er Miteigentümer der Immobilie bleibt, müsste er für die noch nicht zurückgezahlten Schulden gegenüber der Bank weiter in vollem Umfang haften, nicht etwa nur für seinen Anteil. Als Nina und Nils vor 12 Jahren das Haus gekauft haben, haben sie ein Annuitätendarlehen mit 15 Jahren Zinsbindung aufgenommen. In 3 Jahren müssten sie sich also auch noch um eine Anschlussfinanzierung kümmern, und erst in 18 Jahren oder so wären sie komplett schuldenfrei. Wenn Nina irgendwann nicht mehr in der Lage ist, ihren Anteil an der Kreditrate monatlich abzuzahlen, dann würde alles an Nils hängenbleiben.

Scheidungsimmobilie verkaufen

Darauf hat Nils überhaupt keine Lust, selbst wenn er dann die fälligen Unterhaltszahlungen um die Miete kürzen könnte, die Nina ihm für die Nutzung der Immobilie schuldet. Wenn Nina schon unbedingt wohnen bleiben will, wäre es ihm lieber, ihr seinen Anteil an dem Haus zu verkaufen. Aber wie soll das gehen? Nina wird ihm den Wert seines Immobilienanteils nicht in bar auszahlen können, es sei denn, sie raubt eine Bank aus. Und dann stünden die Chancen für ihn schon wieder schlecht, die alte Ehe hinter sich lassen zu können und sich voll auf einen Neustart zu konzentrieren.

„Welche Möglichkeiten gibt es noch?“, überlegt Nils.

Sobald die Scheidung rechtskräftig ist, könnte er vor Gericht gehen und eine Teilungsversteigerung beantragen, sodass Nina dann doch zum Ausziehen gezwungen wäre. Aber er weiß auch, dass das keine gute Idee ist. Nicht nur, weil der Erlös viel zu gering ausfallen würde, sondern auch, weil das mit ziemlicher Sicherheit zu endlosem Stress mit Nina führen würde. Vielleicht könnten sie ja stattdessen versuchen, einen Käufer zu finden, der das Haus kauft, ohne dass Nina ausziehen muss. Nils‘ Juristen-Freund hat ihm da mal etwas von einem sogenannten Rückmietkauf erzählt, wo gleich zusammen mit dem Kaufvertrag ein unbefristeter Mietvertrag abgeschlossen wird. Der neue Eigentümer würde die Immobilie dann also an Nina vermieten und sie könnte wohnen bleiben. Dass der Kaufpreis dadurch geringer ausfallen wird, ist Nils schon klar, aber damit würde er sich abfinden. Das wäre also eine Lösung. Aber gibt es denn wirklich Interessenten, die kein leergezogenes, sondern ein vermietetes Einfamilienhaus kaufen wollen? Vielleicht als Wertanlage? Nils ist sich nicht wirklich sicher, aber vielleicht sollte er mit Nina über die Idee sprechen. Sie könnten es ja probieren. Dann bräuchten sie auf jeden Fall schon mal ein professionelles Wertgutachten. Wenn Nina erst einmal bereit ist, so weit zu gehen, und es dann mit dem Rückmietkauf nicht klappen sollte – vielleicht lässt sie sich dann schließlich doch auf einen „normalen“ Verkauf und einen Umzug ein. Nils wird ihr auch seine Hilfe bei der Wohnungssuche und bei der Renovierung anbieten. Hauptsache, er hat danach seine Ruhe.

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Nicht fündig geworden:

https://www.familienrechtsinfo.de/scheidung/haus-bei-scheidung/

https://www.mainz-kwasniok.de/gemeinsames-haus/versteigerung-in-der-trennung/

https://www.immobilienscout24.de/wissen/verkaufen/haus-verkaufen-und-zurueckmieten.html

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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