Scheidungs Immobilie – was nun?

Picture of Christian Moritz
Christian Moritz

05357 - 9929010
anfrage@mf-immobilie.de

Facebook
LinkedIn
WhatsApp
Email
Print

Eine Scheidung ist für die beiden zukünftigen Ex-Partner nicht nur emotional eine große Belastung.

Gerade für Immobilienbesitzer erweist sich vor allem die Gütertrennung oft als ein großes Problem. Wie soll das gemeinsame Eigentum geteilt werden und vor allem: Wie beendet man die gemeinsamen finanziellen Verpflichtungen?

Im Falle einer Scheidung führt der erste Weg meist zu einem Anwalt. Sind die grundlegenden Dinge dann geklärt, wird oft ein Profi-Makler zurate gezogen, um eine Lösung für die gemeinsame Immobilie zu finden. Vor dem Besuch des Maklers ist es empfehlenswert, noch einmal einen Blick in das Vertragswerk des Immobilienkaufes zu werfen.

Problem 1: Nur ein Partner haftet für den Kredit der Scheidungs Immobilie

Grundsätzlich gilt: Zahlungspflichtig ist derjenige, der den Kreditvertrag unterschrieben hat. Dabei spielt das Eheverhältnis keine Rolle. Hat also nur ein Ehepartner den Kreditvertrag unterschrieben, so ist auch nur ein Ehepartner für die Rückzahlung verantwortlich. Der Partner haftet prinzipiell nicht mit, auch wenn er mit im Grundbuch steht.

Lösung: In diesem Fall bietet es sich an, dass der finanzierende Partner die Immobilie übernimmt. Möchte allerdings der andere Partner in der Immobilie wohnen bleiben, so bietet sich ein Ausgleich durch die Zahlung von Miete oder die Anpassung des Unterhaltes an. Im Sonderfall kann auch der Ehepartner Ausgleichsforderungen geltend machen, der bei einer Scheidung die Schulden allein tilgt. Das gilt vor allem dann, wenn dieser Partner nicht im Haus verbleibt, sondern es stattdessen der anderen Partei überlässt.

Problem 2: Beide Partner haben den Kreditvertrag unterschrieben

Anders sieht das aus, wenn beide Partner den Kreditvertrag unterschrieben haben. Dann haften auch beide für den Kredit, unabhängig davon, ob einer der Partner vielleicht keinen Nutzen mehr aus der Immobilie zieht. Sollten die Eigentümer in der Lage sein, ihre Besitztümer einvernehmlich zu trennen, so können sie versuchen, mit ihrer Bank zu sprechen und den Kreditvertrag so ändern zu lassen, dass nur noch ein Partner für die Raten aufkommen muss. Allerdings ist eine solche Änderung auch von der Kulanz der jeweiligen Bank abhängig.

Lösung: Sollte eine Vertragsänderung nicht gewollt sein, müssen sich die getrennten Partner auch hier über einen Ausgleich einigen. Eine Möglichkeit ist dabei die Erstellung einer Schuldfreistellung. Dies bedeutet, dass nur der Hauptverdiener die Raten bedient. Ist allerdings der zur Zahlung verpflichtete Partner nicht mehr zahlungsfähig, wird trotzdem der Ex-Partner in die Verantwortung genommen. Denn vor der Bank hat die Schuldfreistellung keinen Bestand.

Verbindliche Regelung der Zahlungen über den Unterhalt

Eine verbindliche Regelung zwischen den Ehegatten kommt über die Unterhaltszahlungen zustande. Die Kreditrate wird von dem Gehalt eines Partners abgezogen, das zur Unterhaltsberechnung genutzt wird. Dadurch fällt die faktische Unterhaltssumme geringer aus. Auf diese Weise sind beide Partner an den Darlehenszahlungen beteiligt, auch wenn nur noch ein Ehegatte die Immobilie nutzt. Ein Profi-Makler kennt sich mit solchen Situationen aus und kann Ihnen dabei helfen, eine optimale Lösung für eine einvernehmliche Gütertrennung im Falle einer Scheidung zu finden.

Sind Sie unsicher, was mit Ihrer Scheidungsimmobilie geschehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten.

Scheidungs Immobilie

Weitere Informationen finden Sie hier:

 

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/76211/umfrage/scheidungsquote-von-1960-bis-2008/

https://de.statista.com/themen/133/immobilien/

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Scheidung

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Jetzt unseren Ratgeber “Scheidung” anfordern

Kennen Sie unsere Gratis Ratgeber?

Immobilie geerbt?

Sorgfältig zusammengestelltes Expertenwissen zur Erbimmobilie. Welche Gesetze und Fristen gilt es einzuhalten? Welche Optionen der Nutzung einer Wohnung oder eines Hauses ist die vorteilhafteste für Sie?

Immobilie in der Scheidung

Sparen Sie Nerven und Zeit. Rüsten Sie sich mit aktuellem Expertenwissen und vermeiden Sie so die häufigsten Fehler im Scheidungskrieg.

So möchten wir im Alter Leben

Das Alter macht vor keinem Halt. Was soll im Altersfall mit der Immobilie passieren? Verkaufen? Barrierefrei Sanieren? Oder doch Betreutes Wohnen? Diese und viele weitere Fragen beantwortet Ihnen unser kompakter Ratgeber.

Wichtig für ein Exposé

Mit dem Exposé steigt oder fällt der Verkaufserfolg: Mit dieser Checkliste lernen Sie, was ein gutes Exposé ausmacht.

In diesen Orten sind wir für Sie da!

Grasleben

Hemlstedt

Wolfenbüttel

Bahrdorf

Frellstedt

Beierstedt

Danndorf

Grafhorst

Gevensleben

Groß Twülpstedt

Jerxheim

Königslutter

Lehre

Mariental

Querenhorst

Räbke

Rennau

Schöningen

Wolfsburg

Almke

Barnsdorf

Brackstedt

Detmerode

Ehmen

Eichelkamp

Fallersleben

Hageberg

Hattorf

Hehlingen

Hellwinkel

Heßlingen

Hohenstein

Kästorf

Klieversberg

Köhlerberg

Wendschott

Wolfenbüttel

Baddeckenstedt

Börßum

Burgdorf

Cramme

Cremlingen

Dahlum

Denkte

Dettum

Erkerode

Evessen

Flöthe

Haverlah

Hedeper

Heere

Heiningen

Kissenbrück

Wohltberg

Wolfsburg

Hehlingen

Kreuzheide

Laagberg

Mörse

Neindorf

Neuhaus

Nordsteimke

Rabenberg

Reislingen

Sandkamp

Schillerteich

Steimker Berg

Sülfeld

Teichbreite

Tiergartenbreite

Velstove

Warmenau

Kneitlingen

Ohrum

Remlingen

Schöppenstedt

Schladen-Werla

Sickte

Uehrde

Veltheim

Wittmar

Winnigstedt

Hehlingen

Söllingen

Süpplingen

Süpplingenburg

Velpke

Warberg

Wolsdorf

Westhagen

Sie suchen eine Hausverwaltung oder WEG Verwaltung