Nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz txn. Für die Kinder von Pflegebedürftigen war es eine gute Nachricht: Mit dem neuen Angehörigen-Entlastungsgesetz müssen sie sich nicht mehr an den Pflege- und Heimkosten beteiligen, wenn sie weniger als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen. Bisher galt eine deutlich geringere Einkommensgrenze. Bei aller Freude darüber – „der Zugriff auf das Vermögen sowie die Rente des Pflegebedürftigen erfolgt nach wie vor“, so Nicole Bienia, Leiterin des Leistungsmanagements Pflege der Barmenia Versicherungen. „Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung decken im Ernstfall nur einen Teil der entstehenden Kosten ab.“ Das gilt sowohl bei häuslicher Pflege als auch im Falle einer Heimunterbringung. Je nach Leistung können die privaten Zuzahlungen hier richtig ins Geld gehen: Der durchschnittliche Eigenanteil liegt laut Studie des Verbands der privaten Krankenversicherung zwischen 1.232 und 2.350 Euro. Bei speziellen Wünschen an Ausstattung und Lage des Pflegeheims erhöht sich der Betrag schnell bis auf über 3.000 Euro. Pflegeversicherungsexpertin Bienia dazu: „Eine private ergänzende Pflegeversicherung ist daher weiterhin die beste Möglichkeit, die Deckungslücke zu schließen und das eigene Vermögen zu schützen.“ Mittlerweile steht eine Vielzahl von guten Versicherungsmöglichkeiten und -optionen zur Verfügung – von einer unterstützenden Sofortpflege in besonders dringenden Fällen bis hin zu einem Pflegemonatsgeld mit staatlicher Förderung, dem sogenannten Pflege-Bahr. Wichtig ist, dass auch der niedrige Pflegegrad 1 ausreichend abgesichert ist. Denn besonders in den geringeren Pflegegraden ist die Verweildauer statistisch gesehen viel länger als in den höheren Pflegegraden. Optimal abgesichert, steht einem gut versorgten und selbstbestimmten Lebensabend nichts entgegen.
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