Altes Wohnmodell neu belebt: Das Mehrgenerationenhaus

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Christian Moritz

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Entgegen dem seit Jahrzehnten vorherrschenden Trend zu mehr Singlehaushalten und Kleinfamilien erlebte in jüngster Zeit das althergebrachte Modell Generationenhaus eine kleine Renaissance. Immer mehr Menschen stellen offenbar fest, wieviel leichter der Alltag sich organisieren lässt, wenn Eltern, Großeltern und Kinder gemeinsam in einem Haus leben. Experten halten das Mehrgenerationenhaus für das ideale Wohn- und Lebensumfeld. Für Eigentümer von Zwei- oder Mehrfamilienhäusern ist es unter Umständen sogar ein Steuersparmodell.

Die Vorteile des Wohnmodells liegen auf der Hand: Großeltern erhalten Hilfe im Alltag von ihren Kindern, dafür helfen sie bei der Betreuung der Enkel. Insbesondere Senioren sind oftmals sehr glücklich darüber, ihre Familie nicht nur bei gelegentlichen Wochenendbesuchen zu treffen, sondern ständig um sich zu haben. Ebenso profitieren Kinder in jeder Hinsicht von den Erfahrungen der älteren Generation. Auch und gerade dann, wenn Familienangehörige hilfe- und pflegebedürftig werden, erweist sich das Generationenhaus als Vorteil. Denn die Pflege der Angehörigen lässt sich für Familienmitglieder, die alle unter einem Dach leben, leichter mit Beruf und Alltag vereinbaren. Wenn dadurch der Umzug ins Pflegeheim vermieden werden kann, bedeutet das nicht nur mehr Unabhängigkeit, sondern auch eine deutliche Kostenersparnis.

Steuervorteile

Auch in steuerlicher Hinsicht kann die Umwandlung eines Zwei- oder Mehrfamilienhauses in ein Generationenhaus empfehlenswert sein. Für Eigentümer, die beispielsweise ein Zweifamilienhaus teilweise selbst nutzen und teilweise vermieten, bieten sich interessante Möglichkeiten, Steuern abzuschreiben. Ziehen Familienangehörige in die eigene Immobilie ein, sollte daher unbedingt ein Mietvertrag geschlossen werden. So erhält der Eigentümer, der auch Vermieter ist, auf der einen Seite die Mieteinnahmen, kann auf der anderen Seite aber Abschreibungen und Werbungskosten angeben und Kosten für die Instandhaltung der Immobilie sowie Kreditzinsen steuerlich geltend machen. Über die Ersparnisse hinaus, die für die Familie als Ganzes durch die gegenseitige Unterstützung und die praktischen Vorteile des Zusammenlebens entstehen, können Eigentümer eines Mehrgenerationenhauses mitunter also auch erhebliche Summen an Steuern sparen.

Anforderungen an ein Generationenhaus

Verschiedene Immobilienarten haben unterschiedliche „Schicksale“. Einfamilienhäuser, die für eine junge Kernfamilie ausgelegt sind, werden dann, wenn die Kinder ausziehen und die Eigentümer als Senioren allein darin zurückbleiben, häufig zu groß. Ein Generationenhaus dagegen darf nicht zu klein sein. Wo Menschen auf engerem Raum zusammenleben, kommt es bekanntlich häufiger zu Konflikten. Gerade die Altersunterschiede sorgen außerdem oft für Differenzen bei Fragen der Kindererziehung, der Haushaltsführung oder Planung des Alltags. Doch wenn das Haus eine gute Mischung aus Rückzugsmöglichkeiten und Gemeinschaftsräumen bietet, lassen sich Streitigkeiten fast immer vermeiden. Das Modell Generationenhaus bietet sich also für Eigentümer einer Immobilie an, die groß genug ist, um wirklich die gesamte Familie zu beherbergen. Sollten Sie eher zu den Senioren mit dem zu groß gewordenen Einfamilienhaus gehören, könnte es aber eine Überlegung wert sein, Ihr Haus zu verkaufen und dafür gemeinsam mit Kindern und Enkeln Ausschau nach einer größeren Immobilie zu halten, die sich als Generationenhaus eignet.

Sie denken darüber nach in ein Generationenhaus zu ziehen und wissen nicht was Sie mit Ihrer Immobilie machen sollen?  Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

Nicht fündig geworden:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/engagement-und-gesellschaft/mehrgenerationenhaeuser/mehrgenerationenhaeuser/74018

https://de.wikipedia.org/wiki/Mehrgenerationenhaus

https://www.caritas.de/glossare/mehrgenerationenhaus

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Nicole Michalou/Pexels.com

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