Urteil: Anwohner müssen Lkw-Durchfahrt in Umweltzone hinnehmen

Urteil: Anwohner müssen Lkw-Durchfahrt in Umweltzone hinnehmen In Stuttgart müssen Anwohner einer Umwelt- und Lkw-Durchfahrtverbotszone die Durchfahrt von Lkw weiterhin hinnehmen. Das entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH; VI ZR 110/21). Die Anwohner hatten auf Unterlassung geklagt, weil eine Speditionsfirma „mehrmals täglich gegen das Durchfahrtsverbot verstoße“ und sie durch die Durchfahrt von Lkw von einer Gesundheitsgefährdung ausgingen. Bereits vor dem Amtsgericht Stuttgart Bad-Cannstatt und dem Landgericht Stuttgart hatte ihre Klage keinen Erfolg. Helmstedt Landkreis

In Stuttgart müssen Anwohner einer Umwelt- und Lkw-Durchfahrtverbotszone die Durchfahrt von Lkw weiterhin hinnehmen. Das entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH; VI ZR 110/21). Die Anwohner hatten auf Unterlassung geklagt, weil eine Speditionsfirma „mehrmals täglich gegen das Durchfahrtsverbot verstoße“ und sie durch die Durchfahrt von Lkw von einer Gesundheitsgefährdung ausgingen. Bereits vor dem Amtsgericht Stuttgart Bad-Cannstatt […]