Urteil: Nachbarn müssen nachträgliche Dämmung dulden:

Urteil: Nachbarn müssen nachträgliche Dämmung dulden: nachträgliche Dämmung: Dämmt ein Eigentümer nachträglich Bestandsbauten und ragen diese dadurch auf das Nachbargrundstück, müssen die Nachbarn dies dulden. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Im vorliegenden Fall war es zwischen Eigentümern benachbarter Grundstücke in Nordrhein-Westfalen zum Streit gekommen. Helmstedt Landkreis

nachträgliche Dämmung: Dämmt ein Eigentümer nachträglich Bestandsbauten und ragen diese dadurch auf das Nachbargrundstück, müssen die Nachbarn dies dulden. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Im vorliegenden Fall war es zwischen Eigentümern benachbarter Grundstücke in Nordrhein-Westfalen zum Streit gekommen. Die Klägerin war der Meinung, dass eine Innendämmung ihrer Giebelwand nicht mit vertretbarem […]