Urteil: Räumungsklage des Vermieters unzulässig:

Urteil: Räumungsklage des Vermieters unzulässig: In einem Rechtsstreit (AZ 39 C 114/20) kündigt ein Vermieter einer Mieterin das Mietverhältnis fristlos, hilfsweise ordentlich und verlangt die Räumung und Herausgabe der Wohnung. In dem Kündigungsschreiben gab der Vermieter gleich mehrere Kündigungsgründe an. So wäre die Mieterin nicht ihrer Sorgfaltspflicht gemäß § 536c Abs. 1 BGB nachgekommen, da sie versäumt hat, Mängel am Mietobjekt zu melden. Zudem habe sie Gegenstände und Trödel im Keller, auf dem Dachgeschoss sowie im Eingangsbereich und Hof unberechtigt gelagert und diese trotz Abmahnung nicht entfernt. Helmstedt Landkreis

In einem Rechtsstreit (AZ 39 C 114/20) kündigt ein Vermieter einer Mieterin das Mietverhältnis fristlos, hilfsweise ordentlich und verlangt die Räumung und Herausgabe der Wohnung. In dem Kündigungsschreiben gab der Vermieter gleich mehrere Kündigungsgründe an. So wäre die Mieterin nicht ihrer Sorgfaltspflicht gemäß § 536c Abs. 1 BGB nachgekommen, da sie versäumt hat, Mängel am […]