Warum Sie eine technische Immobilienverwaltung benötigen

Christian Moritz
Christian Moritz

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Immobilien gelten als besonders dauerhaft und wertbeständig. Gerade das macht sie sowohl für Selbstnutzer als auch für Kapitalanleger so attraktiv. Wird allerdings die Instandhaltung, Wartung und gelegentliche Modernisierung vernachlässigt, leidet die Attraktivität und letztlich die Bausubstanz darunter – mit negativen Folgen auch für den Immobilienwert. Um sicherzustellen, dass ihre Immobilie gut in Schuss bleibt, sind Eigentümer gut beraten, sich bei der technischen Immobilienverwaltung auf das Know-how einer erfahrenen Hausverwaltung zu stützen.

An eine ordnungsgemäße Wartung von Gebäuden und technischen Anlagen gibt es hohe Anforderungen. Professionelle Verwalter haben diese – im Gegensatz zu einem einzelnen Wohnungseigentümer oder Besitzer eines Mehrfamilienhauses – bestens im Blick. Größere Hausverwaltungen verfügen meist eigens über eine technische Abteilung.

Aufgaben der technischen Immobilienverwaltung

Eine erfahrene Verwaltung weiß genau, welche Prüfungs- und Wartungsarbeiten in welchen regelmäßigen Zyklen erfolgen müssen und wie sich verschiedene Handwerksarbeiten sinnvoll koordinieren lassen. Auch unter kaufmännischen Gesichtspunkten kann sie in der Regel Wartungs- und Lieferverträge zu günstigeren Konditionen abschließen, indem sie die entsprechenden Dienstleistungen gleich für mehrere Immobilien bestellt. Wenn Reparaturen notwendig sind, kümmern Hausverwaltungen sich um das Einholen von Angeboten und vergeben den Auftrag an die Firma, die das beste Angebot vorlegt. Neben der Instandhaltung und Wartung der gemeinschaftlichen Anlagen in der Immobilie selbst gehört auch die Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf Zufahrten und Wegen zu den Aufgaben der technischen Verwaltung. Prominenteste Beispiele hierfür sind die Einhaltung der Schneeräumpflicht im Winter und die Überwachung von Bäumen auf dem Grundstück, von denen eine Gefahr durch herabstürzende Äste ausgehen könnte. Für jede dieser Spezialaufgaben wird in der Regel ein externer Dienstleister beauftragt.

Korrekte Abrechnung und Umlage auf Mieter oder Teileigentümer

Auch die korrekte Buchführung über diese Leistungen und ihre Aufnahme in Betriebskostenabrechnungen bzw. die anteilige Verteilung auf Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist in den Händen einer professionellen Hausverwaltung am besten aufgehoben. Gerade dabei gibt es nämlich vieles zu beachten. So gelten beispielsweise Wartungskosten als Betriebskosten und dürfen in einem Mietshaus auf die Mieter umgelegt werden. Bei Reparaturkosten ist das hingegen nicht möglich. Die Trennung zwischen verschiedenen Kostenpositionen und die Erstellung rechtlich und steuerlich hieb- und stichfester Abrechnungen gehört zu den genuinen Aufgaben von Hausverwaltungen, die sich für einen Eigentümer nur mit großem Mehraufwand in Eigenregie realisieren lassen würden.

Professionelle Dokumentation erleichtert den Verkauf

Ist ein Verkauf der Immobilie geplant, hat es weitere große Vorteile, wenn die ordnungsgemäße Instandhaltung und Wartung von einer Hausverwaltung professionell gemanagt und dokumentiert wurde. Das macht es für den Makler um einiges leichter, Ihnen in kurzer Zeit geeignete Kaufinteressenten für Ihre Immobilie zu vermitteln. Denn die Interessenten können sich dann nicht nur durch Augenschein vom guten Zustand des Objekts überzeugen, sondern anhand ordentlich geführter Unterlagen und Nachweise über sämtliche durchgeführten Wartungs-, Reparatur- und Sanierungsarbeiten.

Möchten Sie Ihr Mehrfamilienhaus oder Ihre Eigentumswohnung durch eine professionelle Hausverwaltung managen lassen? Dann kontaktieren sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter oder vermitteln Ihnen geeignete Ansprechpartner.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.juraforum.de/lexikon/hausverwaltung

https://de.wikipedia.org/wiki/Hausverwaltung

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © calado/Depositphotos.com

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