Urteil: Mieter zur Zahlung nach Räumung verpflichtet:

Picture of Christian Moritz
Christian Moritz

05357 - 9929010
anfrage@mf-immobilie.de

Facebook
LinkedIn
WhatsApp
Email
Print

Mieter zur Zahlung nach Räumung verpflichtet:

Der Mieter einer Einzimmerwohnung in einem Studentenwohnheim in Köln sollte sein Apartment bis zum 30. April 2017 räumen und herausgeben. Mit einem Schreiben vom 27. April 2017 bat er den Vermieter um Aufschub der Räumungsfrist und darum, das Mietverhältnis zu verlängern. Der Vermieter verlängerte das Mietverhältnis bis Ende Juni 2017 unter der Voraussetzung, dass der Mieter eine monatliche Nutzungsentschädigung sowie die ausstehenden Strom- und Wasserrechnungen zahlt. Der Mieter akzeptierte das Angebot und bestätigte dieses schriftlich.

Nach Auszug aus der Wohnung im Juli 2017 weigerte sich der Mieter jedoch, den ausstehenden Betrag zu begleichen. Zudem beklagte er den Vermieter, die geleistete Kautionszahlung in Höhe von 378,91 Euro einschließlich der Verzugszinsen zurückzuzahlen. Aus Sicht des Vermieters schuldetet der Student ihm jedoch 1.885,82 Euro. Dieser Betrag setze sich aus der Zahlung der Nutzungsentschädigung sowie der ausstehenden Strom- und Wasserrechnungen von insgesamt 1.588,46 Euro sowie 365,44 Euro aus der Schlussrechnung über die Strom-, Wasser- und Zählermietkosten vom 4. Juli 2017 und 310,83 Euro aus den entstandenen Räumungskosten zusammen. Den ausstehenden Betrag verrechnete der Vermieter mit der Kaution.

Sowohl die Klage als auch die Revision hatten keinen Erfolg (AZ VIII ZR 230/19). Der Mieter beklagte, dass die Betriebskostenabrechnung den formellen Anforderungen gemäß § 556 Abs. 3 BGB nicht entsprach und somit unwirksam sei. Laut Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) ist allerdings die vorab geschlossene schriftliche Vereinbarung der beiden Vertragsparteien über die noch ausstehenden Betriebskosten ausschlaggebend und wirksam. Nach Abzug eines Teilbetrags auf die Schlussrechnung sowie auf einen Teil der Räumungskosten ist der Kläger zur Zahlung eines Betrags von 1.274,55 Euro nebst Zinsen verpflichtet.

Mieter zur Zahlung nach Räumung verpflichtet:

Quelle: BGH
© fotolia.de

Kennen Sie unsere Gratis Ratgeber?

Immobilie geerbt?

Sorgfältig zusammengestelltes Expertenwissen zur Erbimmobilie. Welche Gesetze und Fristen gilt es einzuhalten? Welche Optionen der Nutzung einer Wohnung oder eines Hauses ist die vorteilhafteste für Sie?

Immobilie in der Scheidung

Sparen Sie Nerven und Zeit. Rüsten Sie sich mit aktuellem Expertenwissen und vermeiden Sie so die häufigsten Fehler im Scheidungskrieg.

So möchten wir im Alter Leben

Das Alter macht vor keinem Halt. Was soll im Altersfall mit der Immobilie passieren? Verkaufen? Barrierefrei Sanieren? Oder doch Betreutes Wohnen? Diese und viele weitere Fragen beantwortet Ihnen unser kompakter Ratgeber.

Wichtig für ein Exposé

Mit dem Exposé steigt oder fällt der Verkaufserfolg: Mit dieser Checkliste lernen Sie, was ein gutes Exposé ausmacht.

In diesen Orten sind wir für Sie da!

Grasleben

Hemlstedt

Wolfenbüttel

Bahrdorf

Frellstedt

Beierstedt

Danndorf

Grafhorst

Gevensleben

Groß Twülpstedt

Jerxheim

Königslutter

Lehre

Mariental

Querenhorst

Räbke

Rennau

Schöningen

Wolfsburg

Almke

Barnsdorf

Brackstedt

Detmerode

Ehmen

Eichelkamp

Fallersleben

Hageberg

Hattorf

Hehlingen

Hellwinkel

Heßlingen

Hohenstein

Kästorf

Klieversberg

Köhlerberg

Wendschott

Wolfenbüttel

Baddeckenstedt

Börßum

Burgdorf

Cramme

Cremlingen

Dahlum

Denkte

Dettum

Erkerode

Evessen

Flöthe

Haverlah

Hedeper

Heere

Heiningen

Kissenbrück

Wohltberg

Wolfsburg

Hehlingen

Kreuzheide

Laagberg

Mörse

Neindorf

Neuhaus

Nordsteimke

Rabenberg

Reislingen

Sandkamp

Schillerteich

Steimker Berg

Sülfeld

Teichbreite

Tiergartenbreite

Velstove

Warmenau

Kneitlingen

Ohrum

Remlingen

Schöppenstedt

Schladen-Werla

Sickte

Uehrde

Veltheim

Wittmar

Winnigstedt

Hehlingen

Söllingen

Süpplingen

Süpplingenburg

Velpke

Warberg

Wolsdorf

Westhagen

Sie suchen eine Hausverwaltung oder WEG Verwaltung