Urteil: Keine Mietminderung trotz Flächenabweichung:

Picture of Christian Moritz
Christian Moritz

05357 - 9929010
anfrage@mf-immobilie.de

Facebook
LinkedIn
WhatsApp
Email
Print

Die Mieterin einer Ballettschule beklagt ihre Vermieterin und fordert eine Mietminderung von 10 Prozent (AZ XII ZR 40/19). In dem im Juni 2015 geschlossenen Mietvertrag wurde eine Gesamtmiete der Gewerberäume von 4.900 Euro brutto vereinbart. Die vermietete Gesamtfläche der Räumlichkeiten beträgt ca. 300 Quadratmeter. Der Vertrag wurde von der vorigen Mieterin übernommen. In einem Schreiben vom 19. August 2016 korrigiert die Vermieterin die in der Anlage 1 festgeschrieben Grundfläche. Denn nach getätigten Umbaumaßnahmen beträgt die neu bemessene Mietfläche etwa 10 Quadratmeter weniger als im Mietvertrag festgehalten.

Das Schreiben beinhaltet zudem eine weitere Korrektur. Fälschlicherweise sei der Flur, welcher der einzige Zugang zu der benachbarten Mieteinheit ist, aus Versehen der Mieterin zugeschrieben worden. Die Mieterin unterschreibt die neue Anlage zum Mietvertrag nicht und fordert von der Vermieterin eine Minderung der Bruttomiete um 10 Prozent. Bei ihrem Verlangen bezieht sie sich auf die kleinere Gesamtmietfläche. Die Beklagte ist zum Zeitpunkt des Rechtstreits Eigentümerin des Mietobjekts geworden. Die Klage wurde vom Landgericht (LG) München abgewiesen. Auch die Berufungsklage vor dem Oberlandesgericht (OLG) München hatte keinen Erfolg. Denn auch wenn aufgrund der Flächenabweichung gemäß § 536 Abs. 1 BGB ein Mietmangel ersichtlich ist, rechtfertigt dieser nicht grundsätzlich eine Mietminderung.

Nur wenn die Mietfläche eine Minderung von mehr als 10 Prozent aufweist, gelte ohne Weiteres eine Mietminderung. Handelt es sich um eine Flächenabweichung von weniger als 10 Prozent, muss die Mieterin zunächst beweisen, dass aufgrund der verminderten Mietfläche der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache beeinträchtigt ist. Auch die Revision hatte keinen Erfolg. Laut Bundesgerichtshof ist die Klägerin ihrer Darlegungslast nicht nachgegangen, da sie nicht belegt hat, dass sie durch die verringerte Fläche Umsatzeinbußen zu verzeichnen hat. Ihre Angabe, sie können auf den zehn Quadratmetern vier Ballettschüler platzieren, reiche nicht aus, um zu beweisen, dass die verkleinerte Nutzfläche den Gebrauch der Mietsache beeinträchtigt.

Quelle: BGH
© photodune.net

Kennen Sie unsere Gratis Ratgeber?

Immobilie geerbt?

Sorgfältig zusammengestelltes Expertenwissen zur Erbimmobilie. Welche Gesetze und Fristen gilt es einzuhalten? Welche Optionen der Nutzung einer Wohnung oder eines Hauses ist die vorteilhafteste für Sie?

Immobilie in der Scheidung

Sparen Sie Nerven und Zeit. Rüsten Sie sich mit aktuellem Expertenwissen und vermeiden Sie so die häufigsten Fehler im Scheidungskrieg.

So möchten wir im Alter Leben

Das Alter macht vor keinem Halt. Was soll im Altersfall mit der Immobilie passieren? Verkaufen? Barrierefrei Sanieren? Oder doch Betreutes Wohnen? Diese und viele weitere Fragen beantwortet Ihnen unser kompakter Ratgeber.

Wichtig für ein Exposé

Mit dem Exposé steigt oder fällt der Verkaufserfolg: Mit dieser Checkliste lernen Sie, was ein gutes Exposé ausmacht.

In diesen Orten sind wir für Sie da!

Grasleben

Hemlstedt

Wolfenbüttel

Bahrdorf

Frellstedt

Beierstedt

Danndorf

Grafhorst

Gevensleben

Groß Twülpstedt

Jerxheim

Königslutter

Lehre

Mariental

Querenhorst

Räbke

Rennau

Schöningen

Wolfsburg

Almke

Barnsdorf

Brackstedt

Detmerode

Ehmen

Eichelkamp

Fallersleben

Hageberg

Hattorf

Hehlingen

Hellwinkel

Heßlingen

Hohenstein

Kästorf

Klieversberg

Köhlerberg

Wendschott

Wolfenbüttel

Baddeckenstedt

Börßum

Burgdorf

Cramme

Cremlingen

Dahlum

Denkte

Dettum

Erkerode

Evessen

Flöthe

Haverlah

Hedeper

Heere

Heiningen

Kissenbrück

Wohltberg

Wolfsburg

Hehlingen

Kreuzheide

Laagberg

Mörse

Neindorf

Neuhaus

Nordsteimke

Rabenberg

Reislingen

Sandkamp

Schillerteich

Steimker Berg

Sülfeld

Teichbreite

Tiergartenbreite

Velstove

Warmenau

Kneitlingen

Ohrum

Remlingen

Schöppenstedt

Schladen-Werla

Sickte

Uehrde

Veltheim

Wittmar

Winnigstedt

Hehlingen

Söllingen

Süpplingen

Süpplingenburg

Velpke

Warberg

Wolsdorf

Westhagen

Sie suchen eine Hausverwaltung oder WEG Verwaltung