Achtung: Nicht jede Modernisierungsmaßnahme ist umlagefähig!
Umlagefähige Maßnahmen sind Maßnahmen, die…
… Energie sparen (z. B. Dämmung).
… Wasser sparen.
… Wert und Qualität der Immobilie verbessern (z. B. Schalldämmung oder Schallschutz).
… gesetzlich vorgeschrieben sind (z. B. Einbau von Rauchmeldern).
Vermieter sind zudem in der Pflicht, den Mieter mindestens drei Monate vor Beginn der
Maßnahmen über Art und Dauer der Modernisierungsmaßnahmen sowie mögliche
Mieterhöhungen zu informieren. Nach erfolgter Modernisierung dürfen Vermieter die
Modernisierungskosten anteilig (8%) auf die Miete umlegen. Aber auch hier gelten
Einschränkungen: Seit 2019 gibt es Kappungsgrenzen, die besonders kostspielige
Modernisierungen in Bezug auf Umlagen deckeln.
Sie sehen: Oft ist es nicht ganz so einfach, wie es auf den ersten Blick aussieht.
Sollten Sie Fragen bzgl. umlagefähiger Modernisierungskosten haben, stehen wir Ihnen
gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!