Steigende Kosten für den Energieausweis

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Christian Moritz

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Wird eine Immobilie verkauft, verpachtet oder vermietet, führt kein Weg am Energieausweis vorbei. Seit dem 1. Mai 2021, muss man dafür tiefer ins Portemonnaie greifen. Der Eigentümer muss künftig durch die Angabe der Treibhausgasemissionen nachweisen können, wie klimaverträglich seine Immobilie ist. Mit welchen wichtigen Änderungen muss man bei der Ausstellung des Energieausweises künftig rechnen?

Nicht alle Immobilienbesitzer trifft die erneuerte Gesetzgebung zum Energieausweis. Ist die Ausstellung des Ausweises keine zehn Jahre her, ist ein Eigentümer, der vermietet, verpachtet oder verkauft, vorerst nicht von der aktuellen Regelung betroffen. Nur wer ab dem 1. Mai einen neuen Energieausweis benötigt, muss sich an die aktuellen Vorgaben halten.

Verbrauchsbasierter vs. bedarfsbasierter Energieausweis

Energieausweis ist nicht gleich Energieausweis. Für Immobilien kann entweder ein verbrauchsbasierter oder ein bedarfsbasierter Energieausweis ausgestellt werden. Welcher sich für das Gebäude am ehesten eignet, lässt sich am besten von einem Immobilienexperten überprüfen. Der Verbrauchsausweis war vor der Gesetzesänderung mit Preisen zwischen 25€ und 100€ gegenüber dem Bedarfsausweis um ein Vielfaches günstiger. Bisher reichte bei dem Verbrauchsausweis die Angabe des gesamten Energieverbrauchs der letzten drei Jahre zum Ausstellen des Dokuments. Bei Gebäuden, die überwiegend nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, musste zusätzlich der Stromverbrauch zur Erstellung mit angegeben werden. Beim Bedarfsausweis muss der Eigentümer einen Gutachter einschalten. Unter anderem werden zahlreiche bauliche Angaben zum Gebäude sowie zur Gebäudetechnik benötigt.

Regelungen im Gebäudeenergiegesetz

Seit Mai 2021 ersetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Energieeinsparverordnung (EnEV). Für den Verbrauchsausweis heißt, dass es teurer wird. Denn jetzt ist auch hier eine genauere Datenlage erforderlich. Der Verbrauchsausweis muss jetzt die energetische Qualität der Immobilie genauestens ausweisen. Zusätzliche Angaben kommen hinzu, unter anderem die Erfassung der Gebäudetechnik (wie zum Beispiel Klimaanlagen). Ein weiterer neuer Aspekt ist die Erfassung der Treibhausgasemissionen. Das soll den Wohn- und Immobilieninteressenten zeigen, wie klimaverträglich das Gebäude ist. Von der verschärften Haftung für den Immobilienbesitzer bis hin zur generellen Überprüfung durch Experten auch beim verbraucherbasierten Energieausweis gibt es einige minimale Neuregelungen, die für den Laien nicht einfach zu durchschauen sind. Wer daher bei der Immobilienvermarktung nicht am GEG scheitern möchte, sollte auf jeden Fall einen Immobilienmakler zu Rate ziehen.

Haben Sie Fragen zum Energieausweis? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.baulinks.de/webplugin/2021/0095.php4

https://www.haufe.de/immobilien/wohnungswirtschaft/energieausweis-pflichten-und-fristen_260_534562.html

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/bauen/energieeffizientes-bauen-sanieren/energieausweise/gebaeudeenergiegesetz-node.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © MVOPro/Pixabay.com

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