So geht altersgerechtes Wohnen: Teil 3 – Betreutes Wohnen

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Christian Moritz

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Die Vorstellung in ein Altenheim zu ziehen und dort – zugespitzt gesagt – auf den Tod zu warten, schreckt viele Senioren davon ab, sich näher mit dem Thema Wohnen im Alter auseinanderzusetzen. Dabei heißt Betreutes Wohnen nicht immer Altenheim und nicht jedes Altenheim bedeutet die Aufgabe aller Freiheiten. In einer guten Einrichtung für Betreutes Wohnen können Sie weiterhin selbstständig leben und sich gleichzeitig auf die Unterstützung von geschultem Pflegepersonal verlassen.

Der Begriff „Betreutes Wohnen“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Daher fallen hierunter viele Konzepte. Bei der Auswahl der richtigen Unterbringung sollten Sie deshalb unbedingt die Seriosität und die gebotenen Leistungen genauestens prüfen. Schließlich sind die meisten Angebote nicht unbedingt günstig und auf einen weiteren Umzug haben Sie sicherlich auch keine Lust.

Unter dem „Betreuten Wohnen“ im engeren Sinne versteht sich eine eigene Wohnung auf dem Gelände oder im Gebäude eines Pflegeheims oder in einer speziell auf betreutes Wohnen ausgerichteten Wohnanlage, sodass sämtliche Betreuungsleistungen jederzeit verfügbar sind und auf den individuellen Pflegebedarf angepasst werden können. Ebenfalls als „Betreutes Wohnen“ bezeichnet wird häufig auch das sogenannte „Service Wohnen“. Hier leben Sie in einer Seniorenwohnung oder in Ihrem barrierefrei umgebauten Eigenheim und beziehen zusätzliche Serviceleistungen wie den Menüservice, eine Haushaltshilfe und regelmäßige Besuche einer Pflegekraft.

Kosten und Leistungen

Die Kosten des Betreuten Wohnens hängen zum einen davon ab, ob Sie Ihre Wohnung in der Anlage kaufen oder Mieten und zum anderen davon, welche Pflegeleistungen Sie in Anspruch nehmen. Die Kosten für Wohnungen in Anlagen für Betreutes Wohnen liegen meist etwas über dem Immobilienpreisspiegel einer Region. Die Kosten für die Betreuung müssen zusätzlich gezahlt werden. In der Regel werden für Wohnung und Betreuung separate Verträge abgeschlossen. Wenn Sie Ihre Wohnung mieten, sollten Sie dabei auf ein lebenslanges Wohnrecht achten. Beim Vertrag über die Betreuung ist es wichtig, dass alle gegebenen Leistungen genau aufgelistet werden und die Option diese Leistungen auf einen veränderten Pflegebedarf anzupassen besteht. Wenn bei Ihnen ein anerkannter Pflegegrad festgestellt wurde, so übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Pflegeleistungen.

Das Betreute Wohnen ist also vor allem für Senioren interessant, die in Ihrer Eigenständigkeit bereits eingeschränkt sind oder durch den Verlauf einer Krankheit mit weiteren Einschränkungen zu rechnen haben. Wenn Sie bisher noch fit sind und keine Anzeichen für eine zukünftige Pflegebedürftigkeit bestehen, empfiehlt es sich eher in eine Seniorenwohnung zu ziehen, in der Sie in einem akuten Fall ebenfalls Pflegeleistungen beantragen können.

Foto: KatarzynaBialasiewicz

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