Recht: Stellt der Verdacht auf Altlasten bereits ein Mangel dar?

Christian Moritz
Christian Moritz

05357 - 9929010
anfrage@mf-immobilie.de

Facebook
Twitter
LinkedIn
Telegram
WhatsApp
Email
Print

Ein Immobilienverkäufer kann nicht zwangsläufig zur Sanierung eines Grundstücks verantwortlich gemacht werden, wenn dort Altlasten vermutet werden. Denn es müsse vorab geprüft werden, ob eine tatsächliche Bodenbelastung vorliegt. Das entschied nun der Bundesgerichtshof (V ZR 213/21) und verwies den Fall daher zurück an das Oberlandesgericht (OLG) München. Im vorliegenden Fall hatte ein Immobilienverkäufer (Immobilienunternehmen) ein Gebäude auf einem Münchener Grundstück in einzelne Wohneinheiten aufgeteilt und mit dem Verkauf dieser begonnen.

Das Immobilienunternehmen wollte vorab allerdings noch eine Tiefgarage errichten lassen, wahrscheinlich, um einen höheren Verkaufserlös zu erzielen. Daher beauftragte es vorab eine Bodenanalyse. Bei dieser kam heraus, dass sich bei dem Boden unter der geplanten Tiefgarage um eine aufgefüllte Kiesgrube handelt, die mit unterschiedlichen Schadstoffen belastet ist. Das Immobilienunternehmen informierte daraufhin die Stadt, setzte den Verkauf zunächst aus und schloss die Haftung für eine Altlastenfreiheit des Grundstücks außerhalb des Innenhofs in den Kaufverträgen aus. Danach nahm sie den Verkauf wieder auf und informierte die Käufer über die Altlastenauskunft für den Boden unter der geplanten Tiefgarage.

Weil die neue Wohnungseigentümergemeinschaft später mögliche Ansprüche wegen der Altlasten im Innenhof und im südlichen Außenbereich geltend machen wollte, landete der Fall erst vor dem Landgericht, dann vor dem OLG und schließlich vor dem BGH. Der BGH entschied allerdings, dass vor einem Urteil erst eine sogenannte behördlichen Gefährdungsabschätzung erfolgen muss. Bei dieser müsse geprüft werden, ob tatsächlich eine Altlast im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes vorliegt. Der BGH verwies den Fall daher zurück ans OLG.

Quellen: bundesgerichtshof.de/(AZ: V ZR 213/21)/wavepoint
© Photodune

Kennen Sie unsere Gratis Ratgeber?

Immobilie geerbt?

Sorgfältig zusammengestelltes Expertenwissen zur Erbimmobilie. Welche Gesetze und Fristen gilt es einzuhalten? Welche Optionen der Nutzung einer Wohnung oder eines Hauses ist die vorteilhafteste für Sie?

Immobilie in der Scheidung

Sparen Sie Nerven und Zeit. Rüsten Sie sich mit aktuellem Expertenwissen und vermeiden Sie so die häufigsten Fehler im Scheidungskrieg.

So möchten wir im Alter Leben

Das Alter macht vor keinem Halt. Was soll im Altersfall mit der Immobilie passieren? Verkaufen? Barrierefrei Sanieren? Oder doch Betreutes Wohnen? Diese und viele weitere Fragen beantwortet Ihnen unser kompakter Ratgeber.

Wichtig für ein Exposé

Mit dem Exposé steigt oder fällt der Verkaufserfolg: Mit dieser Checkliste lernen Sie, was ein gutes Exposé ausmacht.

In diesen Orten sind wir für Sie da!

Grasleben

Hemlstedt

Wolfenbüttel

Bahrdorf

Frellstedt

Beierstedt

Danndorf

Grafhorst

Gevensleben

Groß Twülpstedt

Jerxheim

Königslutter

Lehre

Mariental

Querenhorst

Räbke

Rennau

Schöningen

Wolfsburg

Almke

Barnsdorf

Brackstedt

Detmerode

Ehmen

Eichelkamp

Fallersleben

Hageberg

Hattorf

Hehlingen

Hellwinkel

Heßlingen

Hohenstein

Kästorf

Klieversberg

Köhlerberg

Wendschott

Wolfenbüttel

Baddeckenstedt

Börßum

Burgdorf

Cramme

Cremlingen

Dahlum

Denkte

Dettum

Erkerode

Evessen

Flöthe

Haverlah

Hedeper

Heere

Heiningen

Kissenbrück

Wohltberg

Wolfsburg

Hehlingen

Kreuzheide

Laagberg

Mörse

Neindorf

Neuhaus

Nordsteimke

Rabenberg

Reislingen

Sandkamp

Schillerteich

Steimker Berg

Sülfeld

Teichbreite

Tiergartenbreite

Velstove

Warmenau

Kneitlingen

Ohrum

Remlingen

Schöppenstedt

Schladen-Werla

Sickte

Uehrde

Veltheim

Wittmar

Winnigstedt

Hehlingen

Söllingen

Süpplingen

Süpplingenburg

Velpke

Warberg

Wolsdorf

Westhagen

Sie suchen eine Hausverwaltung oder WEG Verwaltung