Umlagefähige Betriebskosten:
- Sach- und Haftpflichtversicherungen
- Gartenpflege
- Abwasser
- Grundsteuer
- Straßenreinigung und Müllabfuhr
- Hausmeisterdienste
- Beleuchtungskosten
- Gebäudereinigung
- Aufzugswartung
- …
Nicht umlagefähige Betriebskosten:
- Verwaltungsarbeit (Aufwand des Vermieters, Kosten für den Steuerberater des Vermieters, Mietausfallversicherungen, …)
- Instandhaltungskosten (z. B. Austausch von Heizkörpern oder Sanitäranlagen in der Mietwohnung)