Immobilienverkauf aus der Ferne

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Christian Moritz

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Sie leben in Hamburg und haben eine Immobilie in München geerbt, die Sie verkaufen möchten? Nun stellt sich die Frage, wie Sie Ihre Immobilie aus der Ferne an den Markt bringen, denn wahrscheinlich können Sie selbst nicht die ganze Zeit vor Ort sein. Damit Sie trotzdem einen marktgerechten Preis erzielen, ist es ratsam, einen am Standort der Immobilie ansässigen Profi-Makler mit dem Verkauf zu beauftragen.

Ein Immobilienverkauf aus der Ferne kann mit einigen Schwierigkeiten verbunden sein. Auch wenn seit Beginn der Corona-Pandemie nicht zuletzt in der Verwaltung und in der Immobilienbranche viele Vorgänge digitalisiert wurden, lässt sich die Immobilie selbst nun einmal nicht von ihrem konkreten Standort loslösen. Für eine erfolgreiche Vermarktung bedarf es zahlreicher Vor-Ort-Termine – von der Begutachtung des Objekts über die Durchführung von Besichtigungen bis hin zur Unterzeichnung des Kaufvertrages beim Notar. Das alles kann jedoch ein lokaler Qualitätsmakler völlig problemlos in Ihrem Auftrag übernehmen.

Begutachtung und Bewertung der Immobilie, Fotos, Inserate, Besichtigungen

Der vor Ort ansässige Immobilienmakler unterstützt Sie dabei, einen Bausachverständigen zu beauftragen, der den Zustand des Objekts begutachtet und eventuelle Mängel prüft. Anschließend wird ein Wertgutachten für die Immobilie erstellt, auf dessen Grundlage Sie gemeinsam mit dem Makler den Angebotspreis festlegen. Professionelle Fotos der Immobilie und ein aussagekräftiges Exposé für das Inserat gehören ebenfalls zu den Dienstleistungen, die der Makler für Sie übernimmt. Wenn sich dann Interessenten melden, kann der Makler zeitnah einen Besichtigungstermin mit ihnen durchführen. Auf diese Weise erfordern alle diese Schritte nicht Ihre persönliche Anwesenheit und tauchen in Ihrem Terminkalender gar nicht auf. Wichtig ist lediglich, dass Sie immer im Kontakt mit dem Makler bleiben und sich bei anstehenden Entscheidungen kurzfristig mit ihm absprechen.

Steuerpflichten beim Verkauf einer geerbten Immobilie

Rechtzeitig vor dem Abschluss des Kaufvertrags sollten Sie auf jeden Fall auch überprüfen lassen, welche gesetzlichen Steuerpflichten Sie beim Verkauf der Immobilie beachten müssen. Im Zweifel ist es stets empfehlenswert, sich hierzu mit einem Rechtsbeistand beziehungsweise einem Steuerberater zu beraten. So kann es zum Beispiel sein, dass beim Verkauf Spekulationssteuer anfällt, falls der Verstorbene nicht seit mindestens zehn Jahren Besitzer der Immobilie war oder falls er sie nicht selbst bewohnt, sondern vermietet hat.

Der Termin beim Notar aus der Ferne

Der letzte Schritt beim Verkauf einer Immobilie ist die Unterzeichnung des Kaufvertrages beim Notar. Vorab schickt der Notar dem Käufer und dem Verkäufer eine Kopie des Vertrages zu. Sie haben dann zwei Wochen Zeit, sich den Vertrag genau anzuschauen. Auch hier ist es wieder sinnvoll, die Prüfung der Formulierungen und Vertragsklauseln dem erfahrenen Profi-Makler zu überlassen. Sogar für den Notartermin ist Ihre persönliche Anwesenheit nicht zwingend erforderlich. Sie können stattdessen Ihrem Makler oder einer anderen Vertrauensperson eine Vollmacht erteilen, den Vertrag in Ihrem Namen zu unterschreiben. Oder Sie wählen die vollmachtlose Vertretung mit Nachgenehmigung. Dann wird der Kaufvertrag erst nachträglich, mit dem Eingang Ihrer Genehmigung, rechtsgültig.

 

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © heiko119/Depositphotos.com

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