Ein Testament legt die vom Erblasser gewünschte Erbreihenfolge fest. Hat ein verstorbener Eigentümer sich allerdings nicht zu Lebzeiten um den Nachlass seines Vermögens und Eigentums gekümmert, gibt es eine ungeregelte Erbfolge. Welche Auswirkungen hat das für Begünstigte und was passiert mit der geerbten Immobilie?
Meist ist nicht nur ein Verwandter erbberechtigt. Häufig bilden sich Erbgemeinschaften. Alle Miterben in der Erbgemeinschaft haben die Pflicht den Nachlass zu verwalten. Darunter zählen zum Beispiel Sanierungs- und Reparaturarbeiten am geerbten Haus. Im Zusammenhang mit der Erbgemeinschaft kommen noch weitere komplexe Herausforderungen auf alle Beteiligten zu. Daher sollte es ein gemeinsames Interesse geben, das Ziel der Gemeinschaft, die Auseinandersetzung und somit die Auflösung der Erbgemeinschaft schnellstmöglich zu erreichen.
Gemeinsames Ziel festlegen
Oft verfolgt jede erbberechtigte Person eigene Ziele. Nicht immer einigt man sich auf ein gemeinsames Vorgehen. Der Eine will eventuell selbst in der Immobilie wohnen. Ein Anderer möchte eher vermieten, um somit regelmäßige Nebeneinkünfte zu erhalten. Und ein weiterer Miterbe möchte die Immobilie gewinnbringend verkaufen. Ein Makler kann professionell abschätzen und begutachten, wofür sich die Immobilie am besten eignet.
Wie hilft der Makler?
Der Immobilienexperte überprüft, wie hoch die Kosten für die Renovierung und die Sanierung ausfallen. Außerdem wird der Marktwert der Immobilie professionell ermittelt. Dadurch kann abgeschätzt werden, ob sich die Kosten für eine Reparatur lohnen und ob eine Selbstnutzung oder Vermietung finanziell sinnvoll ist. Einigen sich schließlich alle Miterben auf die Auflösung der Erbgemeinschaft durch eine Auseinandersetzungsvereinbarung, bedeutet das für den neuen Alleineigentümer der Erbimmobilie, dass die anderen Miterben ausgezahlt werden müssen. Diese Auszahlung kommt dann natürlich zusätzlich zu den eventuell sehr hohen Instandsetzungskosten hinzu. Der Makler kann nach allen Prüfungs- und Bewertungsverfahren feststellen, ob der Hausverkauf nicht doch der bessere Weg ist.
Kein Miterbe darf fehlen!
Ohne dass alle Miterben bekannt sind, kann eine Auseinandersetzung aber nicht stattfinden. Bei einer ungeregelten Erbfolge kann es vorkommen, dass nicht alle Begünstigten in der Erbgemeinschaft bekannt sind. Außerhalb der Kernverwandtschaft können auch entfernte Familienmitglieder geerbt haben. Menschen, die man noch nie kennen gelernt hat, müssen demnach ermittelt werden. Wenn diese auch noch außerhalb Deutschlands leben, wird es kompliziert. Wer nicht selbst nach der Verwandtschaft suchen möchte oder kann, holt am besten einen Erbermittler mit ins Boot. Der Makler kann bei der Suche nach diesem helfen.
Sie haben eine Immobilie ohne Testament geerbt und wissen nicht was damit passieren soll? Dann kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.ratgeber-erbengemeinschaft.de/erbengemeinschaft/
https://www.ra-knoop.de/ratgeber-recht/40-ratgeber-erbrecht-zehn-irrtuemer.html
https://november.de/ratgeber/erbe/gesetzliche-erbfolge/
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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