Nachrüstpflicht nach Erwerb
txn. Rund 60 Prozent der Immobilienkaufverträge werden für Altbauten abgeschlossen. Viele Käufer haben erkannt: Häuser im Bestand haben ihren eigenen Charme, befinden sich oft in bester Lage und punkten mit guter Bausubstanz. Vergessen werden darf dabei aber nicht, Gebäude spätestens zwei Jahre nach Erwerb energetisch auf einen modernen Standard zu bringen – so schreibt es die Energieeinsparverordnung (EnEV) vor. Der Austausch der mehr als 30 Jahre alten Heizung gehört ebenso dazu wie nachträgliche Dämmmaßnahmen. Dies gilt vor allem für die oberste Geschossdecke. Grenzt diese an einen unbeheizten Dachraum, der die Mindestanforderungen an den baulichen Wärmeschutz nicht erfüllt, ist der Hauseigentümer in der Nachrüstpflicht. Ausschlaggebend ist der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert), der höchstens 0,24 W/(m²·K) betragen darf. Für nachträgliche Dämmmaßnahmen empfehlen sich deshalb hocheffiziente Materialien wie die Mineralwolle Pureone von Ursa mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,032 W/(m²·K). Dank ihres geringen Gewichts gelingt die Verlegung auch besonders einfach und schnell. Ebenfalls nicht außer Acht zu lassen sind die positiven Eigenschaften von Mineralwolle, beispielsweise der ausgezeichnete Brand- und Schallschutz. Gut zu wissen: Für die Dämmung der obersten Geschossdecke können Modernisierer auf Kredite und Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zurückgreifen. Der Antrag muss unbedingt im Vorfeld zusammen mit einem Energieberater eingereicht werden. Weitere Infos zur Dämmung der obersten Geschossdecke finden Modernisierer online unter www.ursa.de.