ILLEGALE TELEFONWERBUNG NIMMT WEITER ZU

txn. Unerwünschte Werbeanrufe sind verboten. Mündet das Telefonat in einem Vertrag, hat dieser dennoch meist Gültigkeit. Infos hierzu gibt es bei Veranstaltungen, Workshops und Kurzvorträgen der LandFrauenGuides vor Ort. Außerdem vermitteln sie Kontakte zu unabhängigen Beratungsstellen. Fotos: K. Bialasiewicz/123rf - Antonio Guillem/123rf
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Christian Moritz

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txn. Unerwünschte Werbeanrufe sind verboten. Mündet das Telefonat in einem Vertrag, hat dieser dennoch meist Gültigkeit. Infos hierzu gibt es bei Veranstaltungen, Workshops und Kurzvorträgen der LandFrauenGuides vor Ort. Außerdem vermitteln sie Kontakte zu unabhängigen Beratungsstellen. Fotos: K. Bialasiewicz/123rf - Antonio Guillem/123rf
txn. Unerwünschte Werbeanrufe sind verboten. Mündet das Telefonat in einem Vertrag, hat dieser dennoch meist Gültigkeit. Infos hierzu gibt es bei Veranstaltungen, Workshops und Kurzvorträgen der LandFrauenGuides vor Ort. Außerdem vermitteln sie Kontakte zu unabhängigen Beratungsstellen. Fotos: K. Bialasiewicz/123rf – Antonio Guillem/123rf

txn. Werbeanrufe sind nach wie vor ein Ärgernis im Alltag. Denn wer zu Hause ans Telefon geht, rechnet nicht damit, dass jemand – meist mit deutlichem Druck – versucht, etwas zu verkaufen. Deswegen sind Werbeanrufe bei Privatpersonen prinzipiell verboten, wenn keine ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Firmen drohen zwar empfindliche Geldstrafen, dennoch nehmen Anrufe durch unseriöse Anbieter weiter zu. Was viele nicht wissen: Auch wenn die Werbung am Telefon verboten ist, können telefonisch geschlossene Verträge für Telekommunikation, Strom, Finanzprodukte, Versicherungen, Haushaltsgeräte oder Zeitungsabonnements rechtlich wirksam sein. Einzig bei Gewinnspielen ist eine schriftliche Bestätigung notwendig. Wer angerufen wird und sich unter Druck gesetzt fühlt, kann einfach auflegen. Unzulässiges Telefonmarketing sollte der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Wird der Anruf angenommen, empfiehlt es sich, den Namen des Anrufers, den Namen des Unternehmens und den Grund des Anrufs zu notieren. Manchmal ist es schwer, sich gegenüber den geübten Verkäufern am Telefon durchzusetzen – und schnell kann es zu einem eigentlich unerwünschten Vertragsschluss kommen. Hierzu Rose Reber, LandFrauenGuide des Deutschen Landfrauenverbands: „Der Vertrag kann in der Regel widerrufen werden. Die Frist von mindestens 14 Tagen beginnt erst, wenn die Ware geliefert wurde und das Unternehmen über das Widerrufsrecht informiert hat. Der Vertrag sollte unbedingt postalisch per Einschreiben widerrufen werden.“ Privatpersonen, die Probleme mit telefonisch abgeschlossenen Verträgen haben, können sich an die LandFrauenGuides vor Ort wenden. Sie vermitteln Kontakte zu Beratungsstellen und sensibilisieren durch Veranstaltungen, Workshops und Kurzvorträge.LandFrauenGuides – Hilfe in einer komplexen Welttxn. Ob Kaufvertrag, Online-Einkauf oder Handytarif – der Verbraucherschutz spielt im Alltag eine große Rolle. Die Übersicht über die Rechts- und Marktlage zu behalten, wird dabei aber zunehmend schwieriger. Und gerade im ländlichen Raum sind die Wege zu Beratungsangeboten weit. Das Projekt „LandFrauenGuides – Verbraucherinfos aufs Land gebracht“ gibt Orientierung im Dickicht der Kauf- und Vertragsentscheidungen. Außerdem bildet der Deutsche Landfrauenverband gemeinsam mit den Verbraucherzentralen Landfrauen aus, die in Kurzvorträgen und bei Veranstaltungen informieren und Kontakte zu Beratungsstellen vermitteln. Weitere Informationen zum Projekt gibt es online unter www.landfrauenguides.info.

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