Hundegebell vom Nachbarn

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Christian Moritz

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Hundegebell vom Nachbarn

Der Nachbarshund tollt mit den Nachbarskindern durch den Garten und bellt dabei: kein

Problem. Das Bellen von Hunden ist eine Form der sozialen Kommunikation und ist, wenn

es unregelmäßig und eher selten passiert, kein Anlass für Beschwerden.

Anders kann es aussehen, wenn der Nachbar in der engen Stadtwohnung einen Hund hält

und dieser stundenlang tagsüber oder gar nachts bellt. Aber ab wann wird aus einem Bellen

eine Lärmbelästigung und eine Gesundheitsgefährdung? Viele Gerichte haben sich mit

dieser Frage bereits beschäftigt und folgende Rahmenbedingungen abgesteckt:

Um als Lärmbelästigung klassifiziert zu werden, muss das Bellen das ortsübliche Maß

überschreiten. Bedeutet: Menschen, die auf dem Land leben, müssen Hundebellen eher

hinnehmen als Menschen, die in einer Stadt wohnen.

In den Ruhezeiten muss, abgesehen von situationsbezogenem Bellen, wie zur Begrüßung

einer Person, das Bellen unterbleiben. Bellen, welches länger als eine halbe Stunde am Tag

andauert, oder zehnminütiges Bellen während der Nachtruhe kann als Lärmbelästigung

gewertet werden.

Wir meinen: Bevor Sie gleich einen Anwalt einschalten, sollten Sie mit dem betreffenden

Hundebesitzer sprechen. Viele Hundebesitzer empfinden das Bellen des eigenen Hundes

als wenig störend und sind sich der Problematik kaum bewusst. Ein konstruktives Gespräch

klärt oft viel mehr als der Gang zum Juristen!

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