Der Nachbarshund tollt mit den Nachbarskindern durch den Garten und bellt dabei: kein
Problem. Das Bellen von Hunden ist eine Form der sozialen Kommunikation und ist, wenn
es unregelmäßig und eher selten passiert, kein Anlass für Beschwerden.
Anders kann es aussehen, wenn der Nachbar in der engen Stadtwohnung einen Hund hält
und dieser stundenlang tagsüber oder gar nachts bellt. Aber ab wann wird aus einem Bellen
eine Lärmbelästigung und eine Gesundheitsgefährdung? Viele Gerichte haben sich mit
dieser Frage bereits beschäftigt und folgende Rahmenbedingungen abgesteckt:
Um als Lärmbelästigung klassifiziert zu werden, muss das Bellen das ortsübliche Maß
überschreiten. Bedeutet: Menschen, die auf dem Land leben, müssen Hundebellen eher
hinnehmen als Menschen, die in einer Stadt wohnen.
In den Ruhezeiten muss, abgesehen von situationsbezogenem Bellen, wie zur Begrüßung
einer Person, das Bellen unterbleiben. Bellen, welches länger als eine halbe Stunde am Tag
andauert, oder zehnminütiges Bellen während der Nachtruhe kann als Lärmbelästigung
gewertet werden.
Wir meinen: Bevor Sie gleich einen Anwalt einschalten, sollten Sie mit dem betreffenden
Hundebesitzer sprechen. Viele Hundebesitzer empfinden das Bellen des eigenen Hundes
als wenig störend und sind sich der Problematik kaum bewusst. Ein konstruktives Gespräch
klärt oft viel mehr als der Gang zum Juristen!