Hoch hinaus, auch im Alter – Installation eines Treppenlifts

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Christian Moritz

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Im Alter läuft es sich oftmals nicht mehr so gut, wie in jüngeren Lebensjahren. Für viele Menschen ist dies aber kein Grund, auf die geliebten Dinge im tagtäglichen Leben zu verzichten – und das ist auch gut so! Egal ob Rollator oder Rollstuhl, immer mehr technische Helfer unterstützen erfolgreich im Alltag und steigern dadurch die Lebensqualität enorm, so auch bei der Bewältigung von Treppenstufen im Eigenheim. War das Wohnen auf mehreren Ebenen früher noch ein Grund umzuziehen, so wird diese Hürde heutzutage erstklassig übersprungen und ein Verbleib im Eigenheim garantiert. Wir zeigen, was Sie bei der Installation eines Treppenlifts beachten sollten.

Installation immer erlaubt?

Eine Installation eines Treppenlifts ist nahezu immer problemlos umsetzbar und an wenige Bedingungen gekoppelt – auch in einer Mietwohnung. So darf der Vermieter eine Installation des Treppenlifts nicht verweigern, wenn der Bewohner diesen aus körperlichen Gründen zwingend benötigt. Nur wenn der Einbau die Sicherheit von anderen Hausbewohnern einschränken sollte, könnte der Vermieter dem Vorhaben ein Strich durch die Rechnung machen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn sicherheitsrelevante Fluchtwege dadurch unzureichend zugänglich wären. Die Anschaffungskosten trägt nichtsdestotrotz selbstverständlich der Mieter. Gleiches gilt übrigens auch bei Eigentumswohnungen. Zwar bedarf es hier offiziell der Zustimmung aller anderen Wohnungsbesitzer, verweigert werden kann das Vorhaben jedoch auch hier nicht, wenn der Bau nicht über das unvermeidliche hinaus kategorisiert wird.

Lift, nicht gleich Lift

Bei der Wahl des passenden Lifts, sollte man alle einfließenden Faktoren berücksichtigen, um im Anschluss den richtigen auswählen zu können. Entscheidend ist in vielerlei Fällen die Mobilität. Möchte man die Treppen zukünftig in einem Sitz bewältigen, oder ist man durchgehend auf einen Rollstuhl angewiesen? Trifft der letztere Fall zu, sollte man sich gezielt nach einem Plattformlift umschauen. Nur der Plattformlift ermöglicht es einem, samt des Rollstuhls auf die höheren Ebenen befördert zu werden. Zu beachten sei allerdings, dass Plattformlifte die eindeutig platzraubendere Variante darstellen und die Breite der Treppe vorher in Erfahrung gebracht werden sollte. Sprechen Sie sich diesbezüglich mit den Herstellern ausgiebig und detailliert ab, damit im Nachhinein böse Überraschungen vermieden werden.

Der normale Sitzlift hingegen, kann in den meisten Fällen sehr leicht und kostengünstig montiert werden. Auch hier bedarf es zwar einer Vorabberatung, jedoch bereitet die Umsetzung weniger Probleme. Hausbesitzer müssen im Vorfeld lediglich die Bauvorschriften des entsprechenden Bundeslandes einhalten.

Anschaffungskosten variieren

So breitgefächert wie die Auswahl am Treppenlift-Markt ist, so ist auch die Preisgestaltung. Selbst baugleiche Modelle können bei den Preisen starke Unterschiede aufweisen, da auch die Bedingungen vor Ort entscheidend bei der Preisfindung sind. So kostet das gleiche Modell bei einer Wendeltreppe beispielsweise ein vielfaches mehr, da diese Treppenform eine erschwerte Installation mit sich bringt. Verschaffen Sie sich im Vorfeld also einen genauen Überblick über die Gegebenheiten und versuchen Sie diese möglicherweise höher ausfallenden Kosten im Hinterkopf zu bewahren. Generell findet man brauchbare Einstiegsmodelle ab ca. 3000€ und die Highend-Modelle siedeln sich im 15.000€ Bereich an.

Möglichkeiten der Kostenreduzierung

Treppenliftinteressierte die einen Pflegegrad nachweisen können, haben die Möglichkeit durch Zuschüsse bei den Anschaffungskosten zu sparen. Hier gilt, je höher der Pflegegrad, desto höher fallen die Zuschüsse aus und desto schneller werden diese auch genehmigt. Je nach Pflegegrad lassen sich so schnell mehrere Tausend Euro einsparen. Der Pflegekostenzuschuss kann dabei bis max.4000€ betragen. Informieren Sie sich am besten bei Ihrer Krankenkasse darüber.

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