txn. Die Auftragsbücher im Handwerk sind gut gefüllt, viele Eigenheimbesitzer haben den Austausch der Heizungsanlage oder den Badumbau schon vor Monaten in Auftrag gegeben. Unter dem Eindruck der Corona-Krise denkt nun so mancher Hausbesitzer darüber nach, den Auftrag zu stornieren. Wie ist die Rechtslage? Einen Kündigungsgrund „Angst vor Ansteckung“ gibt es nicht. Und so lange alle Hausbewohner gesund sind, können die Arbeiten in der Regel problemlos durchgeführt werden. Hierzu Frank Ebisch, Sprecher des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima (ZVSHK): „Die Fachbetriebe halten sich schon im eigenen Interesse an die Schutzmaßnahmen zur Verhinderung von Ansteckungen. Das Risiko ist deswegen gering“. Eigenheimbesitzer, die dennoch Angst vor Ansteckung haben, können mit dem Fachbetrieb über eine mögliche Verschiebung der Arbeiten sprechen. Hierbei wird dann auch geklärt, ob dadurch zusätzliche Kosten entstehen, beispielsweise weil der Fachhandwerker bereits in Vorleistung gegangen ist und teure Bauteile bestellt hat. Weitere Informationen und Kontaktadressen unter www.wasserwaermeluft.de
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