Eigentumsbildung mit Immobilien gestärkt – Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen gekippt

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Christian Moritz

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Eigentumswohnungen haben in den vergangenen Jahrzehnten einen Nachfrageboom erlebt. Das Angebot kann die Nachfrage bei Weitem nicht decken, auch wenn zuletzt immer mehr Neubau-Eigentumswohnungen entstanden. Das stark kritisierte Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen ist vom Tisch.

Viele Eigentumswohnungen entstanden bereits vor der Jahrtausendwende durch Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Aus dieser Zeit stammen immer noch viele Vorbehalte: Mieter würden nach und nach aus ihrem Umfeld verdrängt, während Hausbesitzer hohe Gewinne einstrichen. Diese Argumente konnten den Siegeszug der Eigentumswohnung nicht aufhalten. Die Käufer einer umgewandelten Mietwohnung wollen selbstbestimmter wohnen, für das Alter vorsorgen und vor Kündigung sicher sein.

Das ursprünglich geplante Umwandlungsverbot der Bundesregierung wurde von der Fachwelt scharf kritisiert, weil es die Eigentumsbildung in Deutschland massiv behindern würde. Im Rahmen des Baulandmobilisierungsgesetzes sollte es ursprünglich einen neuen § 250 BauGB gegeben, der es Gemeinden erlaubt hätte, in angespannten Wohnungsmärkten die Aufteilung von Wohneigentum unter einen Genehmigungsvorbehalt zu stellen.

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln hatte dazu ein Gutachten vorgelegt. Darin heißt es: „In vielen Fällen müssen diese Haushalte damit rechnen, dass sie entweder zu höheren Kosten oder gar kein Wohneigentum mehr erwerben können. Dies ist äußerst problematisch, da die Wohneigentumsbildung aufgrund der niedrigen Zinsen oftmals mit geringeren Wohnkosten als das Wohnen zur Miete verbunden ist. Überdies trägt die weite Verbreitung von Wohneigentum zu einer größeren Vermögensgleichheit bei und stellt einen wichtigen Baustein der Altersvorsorge dar.“

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Bildquelle: Pixabay-768888_1920_Tan2

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