Die Sache mit dem Pflichtteil beim Erbe

Picture of Christian Moritz
Christian Moritz

05357 - 9929010
anfrage@mf-immobilie.de

Facebook
LinkedIn
WhatsApp
Email
Print

Jeder kann seine Erben frei bestimmen. Doch selbst wenn es in der Familie Streit gab und man zum Beispiel die Kinder enterbt hat, so haben diese doch ein Anrecht auf einen Pflichtteil. Allerdings ist es nicht ganz so einfach wie es scheint, denn das deutsche Erbrecht ist kompliziert.

Das Recht auf den Pflichtteil am Nachlass eines Angehörigen soll die kleinstmögliche Teilhabe am Vermögen eines Verstorbenen sicherstellen. Dies gilt auch im Falle einer schriftlichen Enterbung. Anrecht auf einen Pflichtteil haben dabei unter anderem Kinder, Kindeskinder, Eltern und Ehepartner. Kein Anrecht auf einen Pflichtteil haben zum Beispiel Großeltern, Enkel, bei denen die Eltern noch leben und Geschwister. In der Regel kommen bei einem Pflichtteil nie alle gleichzeitig zum Zug. Hier mal ein Beispiel: Ein Ehepaar stirbt nach einem Autounfall auf der Autobahn und hinterlässt sowohl Kinder als auch Eltern. Da die Kinder in der Erbordnung höher stehen, gehen die Eltern leer aus.

Erbrecht unterscheidet zwischen rechtlicher und sozialer Familie

Richtig kompliziert wird es allerdings, wenn Eltern sich trennen und neue Partnerschaften eingehen. Meist kommen dann auch noch andere Kinder mit in die Partnerschaft oder es wird neuer Nachwuchs erwartet. In diesem Fall unterscheidet das Erbrecht zwischen der rechtlichen und der sozialen Familie. Somit sind Stiefkinder im Erbfall den eigenen Kindern nicht gleichgestellt. Stirbt ein Partner in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft haben dessen leibliche Kinder, nicht jedoch die Stiefkinder, einen Anspruch auf den Pflichtteil. Damit auch die nicht leiblichen oder adoptierten Kinder bedacht werden, lohnt es sich über ein Testament oder einen Erbvertrag nachzudenken.

Sollte der Erbfall eintreten, so wird auch der Pflichtteil fällig. Dies führt meist zu Problemen, wenn das nicht aus Barvermögen, sondern aus Sachvermögen wie einer Immobilie besteht. Besteht der Pflichtteilsberechtigte auf eine Auszahlung seines Anteils, so könnte er den Verkauf der Immobilie erzwingen.

Allerdings ist das Gericht in solchen Angelegenheiten immer eher vorsichtig. Es wiegt dann sorgfältig ab, denn der erzwungene Verkauf einer Immobilie, die durch andere Erben bewohnt wird, kann eine unbillige Härte darstellen. Eine Lösung wäre, die Auszahlung des Pflichtteils zu stunden oder in Raten zu begleichen.

Pflichtteil ist generell ein Geldanspruch

Der Pflichtteil ist generell ein Geldanspruch. Ansprüche auf Gegenstände – etwa Gemälde des Verstorbenen oder Immobilien – bestehen nicht. Bemessungsgrundlage für den Pflichtteil ist der volle Wert des Nachlasses abzüglich Verbindlichkeiten wie etwa Beerdigungskosten. Wer einen Pflichtteilsanspruch hat, muss selbst aktiv werden und ihn gegenüber dem Erben einfordern.

Wer trotz Erbberechtigung vom Erbe ausgeschlossen wird, kann die Hälfte der Summe beantragen, die ihm ohne Ausschluss zugestanden hätte. Das heißt: Die Höhe des Pflichtteils beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Für die Berechnung des Pflichtteils müssen allerdings alle gesetzlichen Erben feststehen. Danach richtet sich die Quote, die den Pflichtteilsberechtigten aus dem Nachlass zusteht.

Sie haben eine Immobilie geerbt und möchten wissen was Sie damit tun können? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

 

Nicht fündig geworden:

https://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtteil_(Deutschland)

https://de.wikipedia.org/wiki/Erbrecht

https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Goir/Depositphotos.com

Kennen Sie unsere Gratis Ratgeber?

Immobilie geerbt?

Sorgfältig zusammengestelltes Expertenwissen zur Erbimmobilie. Welche Gesetze und Fristen gilt es einzuhalten? Welche Optionen der Nutzung einer Wohnung oder eines Hauses ist die vorteilhafteste für Sie?

Immobilie in der Scheidung

Sparen Sie Nerven und Zeit. Rüsten Sie sich mit aktuellem Expertenwissen und vermeiden Sie so die häufigsten Fehler im Scheidungskrieg.

So möchten wir im Alter Leben

Das Alter macht vor keinem Halt. Was soll im Altersfall mit der Immobilie passieren? Verkaufen? Barrierefrei Sanieren? Oder doch Betreutes Wohnen? Diese und viele weitere Fragen beantwortet Ihnen unser kompakter Ratgeber.

Wichtig für ein Exposé

Mit dem Exposé steigt oder fällt der Verkaufserfolg: Mit dieser Checkliste lernen Sie, was ein gutes Exposé ausmacht.

In diesen Orten sind wir für Sie da!

Grasleben

Hemlstedt

Wolfenbüttel

Bahrdorf

Frellstedt

Beierstedt

Danndorf

Grafhorst

Gevensleben

Groß Twülpstedt

Jerxheim

Königslutter

Lehre

Mariental

Querenhorst

Räbke

Rennau

Schöningen

Wolfsburg

Almke

Barnsdorf

Brackstedt

Detmerode

Ehmen

Eichelkamp

Fallersleben

Hageberg

Hattorf

Hehlingen

Hellwinkel

Heßlingen

Hohenstein

Kästorf

Klieversberg

Köhlerberg

Wendschott

Wolfenbüttel

Baddeckenstedt

Börßum

Burgdorf

Cramme

Cremlingen

Dahlum

Denkte

Dettum

Erkerode

Evessen

Flöthe

Haverlah

Hedeper

Heere

Heiningen

Kissenbrück

Wohltberg

Wolfsburg

Hehlingen

Kreuzheide

Laagberg

Mörse

Neindorf

Neuhaus

Nordsteimke

Rabenberg

Reislingen

Sandkamp

Schillerteich

Steimker Berg

Sülfeld

Teichbreite

Tiergartenbreite

Velstove

Warmenau

Kneitlingen

Ohrum

Remlingen

Schöppenstedt

Schladen-Werla

Sickte

Uehrde

Veltheim

Wittmar

Winnigstedt

Hehlingen

Söllingen

Süpplingen

Süpplingenburg

Velpke

Warberg

Wolsdorf

Westhagen

Sie suchen eine Hausverwaltung oder WEG Verwaltung