Die Immobilie im Testament

Picture of Christian Moritz
Christian Moritz

05357 - 9929010
anfrage@mf-immobilie.de

Facebook
LinkedIn
WhatsApp
Email
Print

Wer eine Immobilie zu vererben hat, darf als Erben einsetzen, wen er möchte. Damit nach dem Tode auch wirklich alles nach dem Wunsch und Willen des Erblassers abläuft, raten Experten, sich schon frühzeitig über das Erbrecht zu informieren und ein „hieb- und stichfestes“ Testament zu erstellen. Gerade wenn Sie ein Haus vererben, ist das in vielen Fällen wichtig. Sonst kann es passieren, dass der favorisierte Erbe die Immobilie am Ende doch verkaufen muss, um seine Miterben auszahlen zu können.

Auch wenn Sie nicht damit rechnen, schon bald zu sterben, kann es nicht verkehrt sein, schon einmal darüber nachzudenken, wem Sie Ihr Haus einmal vererben wollen. Grundsätzlich können Sie darüber frei entscheiden und Ihren Willen in einem Testament festhalten. Allerdings gilt auch bei Immobilien, dass Kinder oder Ehepartner, unabhängig vom Willen des Erblassers, einen Pflichtteil bekommen. Als Pflichtteil gilt dabei die Hälfte des gesetzlichen Erbes. Stirbt beispielsweise eine Witwe mit zwei Kindern, ohne ein Testament zu hinterlassen, erben die Kinder automatisch jeder die Hälfte der Immobilie. Ist hingegen eines der Kinder im Testament als Alleinerbe eingesetzt worden, dann steht dem anderen Kind noch ein Viertel des Nachlasswertes zu. Auf diese Weise können Sie unter Umständen sicherstellen, dass Ihr Ehepartner oder eines Ihrer Kinder nach Ihrem Tod in der Immobilie wohnen (bleiben) kann, ohne von den Ansprüchen der anderen Erbberechtigten finanziell überfordert zu sein. Um Ihren Willen rechtssicher zu dokumentieren, gibt es drei Möglichkeiten:

Notarielles Testament

Wie der Name schon sagt, wird das notarielle Testament vor einem Notar erstellt oder als offene oder verschlossenen Schrift an den Notar übergeben. Der Notar fertigt dann darüber ein Protokoll an. Die Notarkosten richten sich nach der Höhe des im Testament aufgeführten Vermögens. Da das notarielle Testament eine öffentliche Urkunde ist, hat es volle Beweiskraft und ersetzt somit den Erbschein. Einmal vom Notar erstellt, gibt dieser das Testament beim Nachlassgericht des Bezirks seines Amtssitzes in amtliche Verwahrung. Der Erblasser erhält den entsprechenden Hinterlegungsschein, gegen dessen Vorlage er jederzeit die Herausgabe des Testaments fordern kann.

Eigenhändiges Testament

Ein handschriftliches Testament ist auch ohne Mitwirkung Dritter gültig, es bedarf dafür also auch keines Notars. Handschriftliche Testamente müssen nicht amtlich verwahrt werden. Sie können aber vom Erblasser bei einem frei zu wählenden Nachlassgericht hinterlegt werden. Ein wichtiges Detail: Das Testament ist nur gültig, wenn es auch eigenhändig unterschrieben ist. Empfehlenswert ist dabei die Unterzeichnung mit Vor- und Nachnamen sowie mit Orts- und Zeitangabe.

Erbvertrag

Ebenso wie das Testament ist auch der Erbvertrag eine sogenannte letztwillige Verfügung, also ein Dokument zur Regelung des Nachlasses. Im Gegensatz zum Testament setzt der Erblasser den Erbvertrag jedoch gemeinsam mit den Erben auf. Er kann nur geändert werden, wenn alle Vertragspartner damit einverstanden sind. Oft ist ein Erbvertrag besser geeignet als ein Testament, um das Vererben der Immobilie mit bestimmten Bedingungen zu verknüpfen – etwa mit der Pflege des hinterbliebenen Ehepartners oder der Übernahme des Geschäfts.

Sie haben eine Immobilie geerbt und sind sich unsicher, wie es damit jetzt weitergehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Sie benötigen weitere Informationen:

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Testament

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/08/PD19_309_736.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © ginasanders/Depositphotos.com

Kennen Sie unsere Gratis Ratgeber?

Immobilie geerbt?

Sorgfältig zusammengestelltes Expertenwissen zur Erbimmobilie. Welche Gesetze und Fristen gilt es einzuhalten? Welche Optionen der Nutzung einer Wohnung oder eines Hauses ist die vorteilhafteste für Sie?

Immobilie in der Scheidung

Sparen Sie Nerven und Zeit. Rüsten Sie sich mit aktuellem Expertenwissen und vermeiden Sie so die häufigsten Fehler im Scheidungskrieg.

So möchten wir im Alter Leben

Das Alter macht vor keinem Halt. Was soll im Altersfall mit der Immobilie passieren? Verkaufen? Barrierefrei Sanieren? Oder doch Betreutes Wohnen? Diese und viele weitere Fragen beantwortet Ihnen unser kompakter Ratgeber.

Wichtig für ein Exposé

Mit dem Exposé steigt oder fällt der Verkaufserfolg: Mit dieser Checkliste lernen Sie, was ein gutes Exposé ausmacht.

In diesen Orten sind wir für Sie da!

Grasleben

Hemlstedt

Wolfenbüttel

Bahrdorf

Frellstedt

Beierstedt

Danndorf

Grafhorst

Gevensleben

Groß Twülpstedt

Jerxheim

Königslutter

Lehre

Mariental

Querenhorst

Räbke

Rennau

Schöningen

Wolfsburg

Almke

Barnsdorf

Brackstedt

Detmerode

Ehmen

Eichelkamp

Fallersleben

Hageberg

Hattorf

Hehlingen

Hellwinkel

Heßlingen

Hohenstein

Kästorf

Klieversberg

Köhlerberg

Wendschott

Wolfenbüttel

Baddeckenstedt

Börßum

Burgdorf

Cramme

Cremlingen

Dahlum

Denkte

Dettum

Erkerode

Evessen

Flöthe

Haverlah

Hedeper

Heere

Heiningen

Kissenbrück

Wohltberg

Wolfsburg

Hehlingen

Kreuzheide

Laagberg

Mörse

Neindorf

Neuhaus

Nordsteimke

Rabenberg

Reislingen

Sandkamp

Schillerteich

Steimker Berg

Sülfeld

Teichbreite

Tiergartenbreite

Velstove

Warmenau

Kneitlingen

Ohrum

Remlingen

Schöppenstedt

Schladen-Werla

Sickte

Uehrde

Veltheim

Wittmar

Winnigstedt

Hehlingen

Söllingen

Süpplingen

Süpplingenburg

Velpke

Warberg

Wolsdorf

Westhagen

Sie suchen eine Hausverwaltung oder WEG Verwaltung