In Ihrer Nebenkostenabrechnung sind Widersprüche oder Ungereimtheiten aufgetreten?
Dann haben Sie als Mieter sowohl einer preisgebundenen als auch einer preisfreien Wohnung das Recht, Einwendungen dagegen geltend zu machen.
❗️Ab dem Tag des Zuganges der Abrechnung haben Sie hierfür genau 12 Monate Zeit – diese Spanne wird als Einwendungsfrist bezeichnet.
❗️Eine im Mietvertrag festgehaltene geänderte Einwendungsfrist ist nur dann zulässig, wenn sich für Sie als Mieter daraus keine negativen Folgen – etwa durch eine Verkürzung – ergeben.
❗️Versäumen Sie die Frist, können Sie Ihre Einwendungen gegen eine formell richtige, aber inhaltlich falsche Nebenkostenabrechnung nicht mehr geltend machen.
❗️Ist die Abrechnung jedoch formell nicht korrekt, können Sie Ihre Einwendungen geltend machen, da die Frist dadurch erst gar nicht angelaufen ist.
❗️Ebenfalls bei einem unverschuldeten Fristversäumnis, z. B. durch eine schwere Erkrankung, die Nichtgewährung der Belegeinsicht durch den Vermieter oder eine verzögerte Postzustellung, sind Einwendungen auch nach der Frist noch möglich. ❗️