Barrierefreiheit: BGH erlaubt 70-Jährigem Außenaufzug trotz Denkmalschutz

Barrierefreiheit: BGH erlaubt 70-Jährigem Außenaufzug trotz Denkmalschutz Einem 70-jährigen Eigentümer bleibt es künftig erspart, die über 100 Stufen zu seiner Wohnung zu Fuß zu gehen. Stattdessen darf er nun einen Außenaufzug am Mehrfamilienhaus anbauen lassen – obwohl dieses unter Denkmalschutz steht und fürs Vorderhaus 1983 sogar den Fassadenpreis der Stadt München erhielt. Das hat der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden (AZ: V ZR 244/22 und V ZR 33/23). Helmstedt Landkreis

Einem 70-jährigen Eigentümer bleibt es künftig erspart, die über 100 Stufen zu seiner Wohnung zu Fuß zu gehen. Stattdessen darf er nun einen Außenaufzug am Mehrfamilienhaus anbauen lassen – obwohl dieses unter Denkmalschutz steht und fürs Vorderhaus 1983 sogar den Fassadenpreis der Stadt München erhielt. Das hat der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden (AZ: V ZR 244/22 […]