Geldwäscheverdacht: Einziehung von Immobilien

Geldwäscheverdacht: Einziehung von Immobilien Das Landgericht Berlin I hat in die Einziehung einer Immobilie und weiterer Vermögenswerte angeordnet (AZ: 502 KLs 27/21). Grundlage dafür war der Verdacht der Geldwäsche, der unter anderem gegen die Eigentümerin der Immobilien bestand. Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte die Beschuldigten verdächtigt, illegal erworbene Gelder in Immobilien angelegt zu haben, um deren Herkunft zu verschleiern. Trotz Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens im Jahr 2020 aufgrund mangelnder Beweise, strebte die Staatsanwaltschaft ein selbstständiges Einziehungsverfahren an. Helmstedt Landkreis

Das Landgericht Berlin I hat in die Einziehung einer Immobilie und weiterer Vermögenswerte angeordnet (AZ: 502 KLs 27/21). Grundlage dafür war der Verdacht der Geldwäsche, der unter anderem gegen die Eigentümerin der Immobilien bestand. Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte die Beschuldigten verdächtigt, illegal erworbene Gelder in Immobilien angelegt zu haben, um deren Herkunft zu verschleiern. Trotz […]