Mängel: Immobilienmakler nicht immer in der Pflicht:

Mängel: Immobilienmakler nicht immer in der Pflicht: Bei einem Besichtigungstermin sind Eigentümer oder die von ihnen beauftragten Immobilienmakler dazu verpflichtet, Kaufinteressenten nennenswerte Mängel an der Immobilie zu nennen, sofern diese nicht offensichtlich sind. Sind die Mängel hingegen deutlich zu erkennen, sieht es anders aus. Helmstedt Landkreis

Bei einem Besichtigungstermin sind Eigentümer oder die von ihnen beauftragten Immobilienmakler dazu verpflichtet, Kaufinteressenten nennenswerte Mängel an der Immobilie zu nennen, sofern diese nicht offensichtlich sind. Sind die Mängel hingegen deutlich zu erkennen, sieht es anders aus. In dem vorliegenden Fall haben die Kläger eine Eigentumswohnung im Souterrain gekauft, bestehend aus Gästezimmer und Wohnzimmer. Als […]