Urteil: Kein Grund zur Klage wegen fehlender Duldungserklärung:

Urteil: Kein Grund zur Klage wegen fehlender Duldungserklärung: Die Vermieterin eines Mehrfamilienhauses kündigte im Januar 2019 ihren Mietern an, sie wolle eine Wärmedämmung an der Außenfassade anbringen. Die Mieter des Hauses erklärten, die Maßnahmen dulden zu wollen. Da die Bauarbeiten verschoben wurden, setzte die Vermieterin im November 2019 ein weiteres Schreiben auf, mit welchem Sie die Mieter erneut zur Duldung der Maßnahmen bat. Die Bauarbeiten sollten Mitte Januar oder Mitte März 2020 beginnen. Die Duldungserklärung sollte bis zum 31. Dezember 2019 erfolgen. Die Nachfrist war auf den 06. Januar datiert. Helmstedt Landkreis

Die Vermieterin eines Mehrfamilienhauses kündigte im Januar 2019 ihren Mietern an, sie wolle eine Wärmedämmung an der Außenfassade anbringen. Die Mieter des Hauses erklärten, die Maßnahmen dulden zu wollen. Da die Bauarbeiten verschoben wurden, setzte die Vermieterin im November 2019 ein weiteres Schreiben auf, mit welchem Sie die Mieter erneut zur Duldung der Maßnahmen bat. […]