Urteil: Umlage der Gartenpflegekosten auf Mieter unzulässig:
In einer Wohnanlage in Berlin-Buch mietete ein Ehepaar im November 2014 eine Wohnung. In dem Wohnquartier befinden sich Grünanlage, Sozialeinrichtungen, Sportanlage sowie Kinderspielplätze. Die Anlage ist für die Öffentlichkeit zugänglich, die Eigentümer und Mieter der Wohnanlage haben, laut Hausordnung, dieselben Nutzungsrechte wie Besucher. Die Eigentümerin und Vermieterin der Wohnung des Ehepaares legte die entstandenen Kosten […]