Urteil: Vollständigkeitsklausel im Mietvertrag erlaubt Gegenbeweis:
In einem Gewerbemietvertrag von Geschäftsräumen, die als eine Tagespflegeeinrichtung genutzt wurden, wurde unter §14 Sonstiges die Vollständigkeitsklausel „Mündliche Nebenabreden bestehen nicht“ vereinbart. Diese Vollständigkeitsklausel ist der Streitpunkt in einem Gerichtsverfahren zwischen der beklagten Mieterin der Geschäftsräume und dem Vermieter (AZ XII ZR 92/19). Zwischen April 2016 und Mai 2017 zahlte die Mieterin nicht die im […]