WEG Gesetz: Reparaturen an Fenstern bedürfen Zustimmung der WEG:
Der Verbraucherschutzverband für Wohnungs- und Hauseigentümer, Beiräte und WEGs (WiE) rät Wohnungseigentümern dazu, im Frühling oder im Sommer ihre Fenster zu überprüfen. Sind diese beschädigt, ist noch ausreichend Zeit, die Schäden zu beseitigen oder die Fenster auszutauschen. Doch Vorsicht ist geboten: Gemäß § 5 Abs. 2 des neuen Wohnungseigentumsgesetzes gehören Außenfenster zum Gemeinschaftseigentum und somit […]