Urteil: Frist für Einladung zur Eigentümerversammlung :

Urteil: Frist für Einladung zur Eigentümerversammlung : Nach der Wiederbestellung einer Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) verschickte diese am 04. September 2015 eine Einladung zur nächsten Eigentümerversammlung für den 25. September 2015. Die Gemeinschaftsordnung beinhaltete einen Vermerk, dass die Einladung an die Adresse versendet werden soll, welche die Eigentümer ihrem Verwalter zuletzt genannt haben. Einige Eigentümer fochten den Beschluss der Wiederbestellung der Verwalterin an. Sie argumentierten, dass ein Einberufungsmangel vorläge und behaupten, dass die Einladung mehrere Eigentümer gar nicht oder nicht rechtzeitig erreicht hätte (AZ ZR 196/19). Helmstedt Landkreis

Nach der Wiederbestellung einer Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) verschickte diese am 04. September 2015 eine Einladung zur nächsten Eigentümerversammlung für den 25. September 2015. Die Gemeinschaftsordnung beinhaltete einen Vermerk, dass die Einladung an die Adresse versendet werden soll, welche die Eigentümer ihrem Verwalter zuletzt genannt haben. Einige Eigentümer fochten den Beschluss der Wiederbestellung der Verwalterin […]