Urteil: Fristlose Kündigung unzulässig bei Umzug ins Pflegeheim:

Urteil: Fristlose Kündigung unzulässig bei Umzug ins Pflegeheim: Ein älteres Paar aus Berlin muss aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation in ein Pflegeheim ziehen und kündigt fristlos und vorsorglich fristgemäß zum nächstmöglichen Zeitpunkt das Mietverhältnis einer Mietwohnung. Helmstedt Landkreis

Ein älteres Paar aus Berlin muss aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation in ein Pflegeheim ziehen und kündigt fristlos und vorsorglich fristgemäß zum nächstmöglichen Zeitpunkt das Mietverhältnis einer Mietwohnung. Der Vermieter sieht jedoch keinen Anlass zu einer außerordentlichen Kündigung und bestätigt diese fristgerecht zum Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist. Da das Paar den ausstehenden Zahlungen für die verbliebenen […]